Erfinder per Amtssiegel
Irgendwann in nächster Zeit müssen die vor dem Jahrtausendwechsel angeschafften Personalcomputer ausgetauscht werden. Dank firmeninternen Netzen und dem Internet ist das Aufrüsten auf neue Maschinen relativ einfach. Der Computersupport spielt die Daten der alten Rechner auf eine Festplatte im Unternehmensnetz oder per Internet auf einen zentralen Speicher und lädt sie von dort auf die brandneue Maschine. Im Idealfall bleiben alle Einstellungen erhalten. Das wird schon seit Jahren so gehandhabt, ist mittlerweile automatisiert und an sich nichts Revolutionäres.
Warum sollte man auch die Daten auf CD oder DVD brennen, wenn sie einfach auf einer Festplatte zwischengelagert werden können? Sollte man denken – doch tatsächlich handelt es sich um ein hochinnovatives Verfahren. So einzigartig, dass es den Schutz eines Patentes bedarf. Meint zumindest Frantz Coby, Prüfer des US-Patentamts und erteilte den Schutz unter der Nummer 6,636,857 an eine Gruppe von texanischen Hightech-Managern. Der Mann ist zu bedauern. Entweder hat er seit Jahren sein Büro nicht mehr verlassen, ist gutgläubig oder überarbeitet.
Laut Patentschrift laufen nämlich Computertechniker noch immer mit Spickzetteln herum, auf denen sie die Einstellungen des alten Computers penibel notieren, um sie per Hand in das neue Gerät einzugeben. Fortschrittlichere nutzen gar die antiquierten Disketten. So war das vielleicht Mitte der neunziger Jahre. Doch das Patent ist offiziell erst am 17. Dezember 2002 beantragt worden. Man spürt förmlich wie die Antragsteller die Luft für einen Moment angehalten haben müssen – als sie per Amtshandlung zu Erfindern befördert wurden. Unglaublich – es ging durch. Und da der lang ersehnte Upgrade-Zyklus vor der Tür steht, muss jetzt schnell gehandelt werden. Shawn Thomas, Erfinder der Methode und Chef der Firma Bluecurrent aus Austin/Texas, hat bereits eine Anwaltskanzlei beauftragt, bei Computerfirmen Lizenzgebühren einzusammeln – zwischen 10 und 25 Dollar per Update.
Bleibt zu hoffen, dass sich die Betroffenen gegen diese Milliarden-Lizenzsteuer wehren. Ein Patenantrag kostet im Schnitt 20 000 Dollar, das Einklagen von Lizenzgebühren rund eine Million Dollar. Die Anwälte sind also auf alle Fälle die Sieger. Die Spezialisten vom Europäischen Patentamt sind gut beraten, alle Anträge auf Basis von US-Patenten besonders kritisch unter die Lupe zu nehmen, bevor solch fragwürdiger Schutz auf Europa ausgedehnt wird.